Herzlich willkommen beim Lohnsteuerhilfeverein!
NEWS Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen
einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.
Diese Leistungen erbringen wir bei Einkünften aus:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten und Pensionen
- Unterhaltsleistungen
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- bei steuerfreier Aufwandsentschädigung
- steuerfreie Übungsleitertätigkeit
- Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten
- Nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich.
Außerdem unterstützen wir Sie bei:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld i . S. d. EStG
- Förderung der zusätzlichen Altervorsorge (Riesterrente)